AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Hausservice Eisold Stand 18.09.2022

Andreas Eisold, Hausservice Eisold, Rabenauer Straße 26, 01159 Dresden, 203/216/04324

 

 

1. Geltungsbereich

 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Hausservice Eisold – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem

Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

 

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

 

 

2. Vertragsgegenstand

 

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

 

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

 

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

 

 

3. Zustandekommen des Vertrages

 

3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber, unterschriebenes Angebot oder Auftragserteilung und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot/Auftragserteilung) gebunden.


3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Angebot oder der Auftragserteilung beschrieben.

 

 

4. Vertragsdauer und Kündigung

 

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt oder bis zur Kündigung durch einen Vertragspartner.

 

4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 3 Monaten zum Monatsende vereinbart.

 

4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet oder der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Nachweisbare nicht Erbringung der Leistungen durch den Dienstleister hat auch eine fristlose Kündigung zur folge.


4.4 Eine Sonderkündigung kann durch den Auftraggeber in beidseitigem Einverständnis mit einer Entschädigungszahlung vereinbart werden. Bemessungsgrundlage sind die zu erwartenden Umsätze der zwei vollen Folgemonate bei Regelmäßigen Aufträgen. Bei Unregelmäßigen Aufträgen wird eine komplette Ausführung berechnet. Dazu wird jeweils noch eine Einigungsgebühr von 15% des ermittelten Umsatzbetrages aufgerechnet.


4.5 Bei einer Preiserhöhung (6.3) besteht ebenso ein Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber zum Ende des Monats ohne weitere Verpflichtungen beider Parteien.



5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

 

5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem erstellten Angebot, Vertrag oder Leistungsverzeichnis.

 

5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen, sofern gewünscht. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

 

5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.


5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.


5.5 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.


5.6 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der

Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.



6. Preise und Zahlungsbedingungen

 

6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Angebot oder Vertrag aufgeführten Preis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist. Rechnungsstellung erfolgt per Mail sofern nicht anders vereinbart.

 

6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.


6.3 Eine Preisanpassung kann jederzeit durch den Dienstleister innerhalb von 14 Tagen zum 1. des Folgemonats angekündigt und durchgeführt werden. Zusätzlich zu beachten der obere Punkt 4.5.

Dies Preisanpassung erfolgt per Mail und auf Wunsch des Auftraggebers mittels neuem Angebot. Mit einem neuen Angebot bleibt trotzdem immer die bisherige Auftragserteilung bestehen, dies dient nur einer besseren Übersicht der neuen Preise.

Der Auftraggeber kann innerhalb von 7 Tagen widersprechen. Nach verstreichen der Frist sind die neuen Preise bindend und bedarf keiner direkten Zustimmung.

 

6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Mahngebühren und darüber hinaus Verzugszinsen geltend zu machen.


6.5 Mahnstufen erfolgen aller 10 Tage. Folgende Mahnungskosten werden bei jeder Mahnstufe zu den bisherigen Kosten hinzugerechnet.

Mahnung 1: 5,30€

Mahnung 2: 8,90€

Mahnung 3: 14,20€


 

7. Haftung

 

7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des

Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

 

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.


 

 

8. Gerichtsstand

 

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

 

 

Dresden, 18.09.2022

Hausservice Eisold

Andreas Eisold

Die kompletten Allgemeinen Geschäftsbedingungen können hier jederzeit runter geladen werden.

Bei Angebotserstellung werden diese immer mit dazu gegeben und sind bindend, Änderungen werden sofort mitgeteilt.

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